Betriebssanitäter
Was ist eigentlich ein Betriebssanitäter?
Viele setzten den Betriebssanitäter irrtümlich mit einem Ersthelfer gleich. Dem ist aber nicht so.
Betriebssanitäter sind Sanitäter mit einer speziellen, erweiterten Ausbildung, um dem Betriebsarzt oder den nachfolgenden Rettungsdiensten bei der Durchführung notwendiger lebensrettender Maßnahmen helfen zu können. Ausgebildete Betriebssanitäter verfügen über ein deutlich größeres Fachwissen gegenüber dem Ersthelfer. Kleinere Verletzungen sollen Betriebssanitäter eigenständig versorgen, betriebliche Rettungsmittel säubern und desinfizieren und die sachgerechte Aufbewahrung der Erste-Hilfe-Materials kontrollieren. Sie leiten somit Erste-Hilfe-Stationen im Unternehmen und auf Baustellen eigenverantwortlich und registrieren in diesem Zusammenhang auch alle Vorkommnisse, die betriebsbedingte Unfälle und Erkrankungen betreffen.
Dieses Fachwissen das der Betriebssanitäter hat wird in einem speziellen Lehrgang theoretisch und praktisch vermittelt und erworben. Der größte Unterschied in der Ausbildung zum Betriebssanitäter ist hierbei, dass nicht nur die grundlegenden Erste-Hilfe Maßnahmen gelehrt werden. Auch verschiedenste "Einsatzmittel" werden in ihrer Handhabung vollständig erlernt. Hierzu zählen u.a. die Gabe von Sauerstoff oder die einfache Anwendung des Beatmungsbeutel. Aber auch der Umgang mit einem AED zur automatischen Herzstimulation und das schienen verschiedener Frakturen (Brüche) gehört zur Ausbildung des Betriebssanitäters.
Wann ist ein Betriebssanitäter nötig?
Laut § 27 DGUV-Vorschrift 1 muss der Arbeitgeber (über die Ersthelfer hinaus) einen Betriebssanitäter einsetzen, wenn in einer Betriebsstätte mehr als 1.500 Beschäftigte anwesend sind.
Unter einer Betriebsstätte ist ein räumlich zusammenhängender Standort zu verstehen, etwa ein Bürogebäude oder eine Fabrik; räumlich verteilte Niederlassungen desselben Unternehmens fallen also nicht darunter, auch wenn darin zusammen über 1.500 Mitarbeiter beschäftigt sind.
Bei „besonderem Gefährdungspotenzial“ kann die » Berufsgenossenschaft anordnen, dass auch kleinere Betriebe einen Sanitäter an Bord haben müssen. So gilt auch, dass in einer Betriebsstätte mit mehr als 250 Beschäftigten ein Betriebssanitäter erforderlich ist, wenn die Art, Schwere und Häufigkeit der Unfall die erforderlich machen (s.nächster Abschnitt).
Auf Baustellen ist ein Betriebssanitäter schon bei mehr als 100 gleichzeitig anwesenden Beschäftigten vorgeschrieben. Dies gilt auch dann, wenn sie nicht derselben Firma angehören, etwa, wenn ein Bauunternehmen Teilaufträge an Subunternehmen vergibt und alle Mitarbeiter zusammen die Grenze von 100 Beschäftigten überschreiten.
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